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Allgemeine Rettungsfähigkeit

für Lehrkräfte an Schulen mit Wassertiefen über 1,35 m

Erwerb und Auffrischung

Neben der ständigen Selbstprüfung muss die Rettungsfähigkeit spätestens nach 4 Jahren erneuert werden. 

Hierfür ist der Besuch einer kompletten Fortbildung notwendig.

Zielgruppe

Lehrkräfte im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.

Weitere Informationen

Inhalte

Die Inhalte des Kurses entsprechend des Erlasses zur "Sicherheitsförderung im Schulsport" werden von Inhabern einer aktuellen Ausbilderlizenz vermittelt:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW

Prüfungsleistungen:

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.15 m weit schleppen und an Land bringen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Die Kursdauer beträgt 6 UE (à 45 Minuten). 

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