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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bünde e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich.

Telefonisch können keine Anmeldungen entgegengenommen werden.

Jede Anmeldung wird automatisch per E-Mail bestätigt.

Nach einigen Tagen erhalten Sie eine Zu- bzw. Absage für den Lehrgang.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen steht die Lehrgangsverwaltung per Mail zur Verfügung. 

Lehrgangsleitungen sind dazu berechtigt Teilnehmenden von Veranstaltungen auszuschließen.

 

Voraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen ist nur bei Erfüllung der in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Voraussetzungen möglich.

Entsprechende Nachweise sind zum Meldeschluss unaufgefordert, in digitaler Form bei der Lehrgangsverwaltung einzureichen.

Bei fehlenden oder fehlerhaften Nachweisen ist die Lehrgangsverwaltung befugt, den Teilnehmer vom Besuch des Lehrgangs auszuschließen.

In diesem Falle erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

 

Generell ist den Anweisungen der Seminarleitung Folge zu leisten.

Es gelten in den Ausbildungsstätten die aktuellen Haus- und Badeordnungen.

Sollte ein Teilnehmer unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen ist die Seminarleitung befugt, den Teilnehmer vom Besuch des Lehrgangs auszuschließen.

In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

 

Bezahlung

Informationen zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags sind in der Lehrgangsausschreibung beschrieben. 

Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail mit weiteren Informationen.

 

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen 

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung per Mail an die Lehrgangsverwaltung durch den Teilnehmer zu erfolgen.

Alternativ können Sie sich im Benutzerbereich der Online-Anmeldung abmelden.

Bitte melden sie sich rechtzeitig, wenn eine Teilnahme nicht erfolgt, um weiteren Lehrgangsteilnehmern den Platz freizugeben.

Bei Nichtteilnahme an einem Lehrgang wird die Gebühr nur dann erstattet, wenn eine rechtzeitige Abmeldung vorliegt (mind. drei Tage vor Lehrgangsbeginn).

Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen zum Lehrgang wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet. Führt eine Erkrankung dazu, dass ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang antreten kann, so ist die Erstattung der Lehrganggebühr gegen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.

Es kann kein Ersatzteilnehmer gemeldet werden.

Die Lehrgangsleitungen behalten sich vor Teilnehmer von Veranstaltungen auszuschließen.

 

Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Zur Durchführung fast aller Lehrgänge ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die DLRG Bünde e.V. die Stornierung der entsprechenden Lehrgänge vor.

In diesem Fall wird der Teilnehmerbeitrag vollständig zurückerstattet.

 

Nutzungsrecht

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können.

Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien.

Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.

Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben.

Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden.

Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

 

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